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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Polizeiklausel gültig - ausnahmsloser Verlust des Schutzes nicht

    | Wird im Mietvertrag über ein Fahrzeug im „Kleingedruckten“ vereinbart, dass der Mieter bei einem Unfall in jedem Fall die Polizei hinzuziehen muss, ist diese Klausel wirksam, weil die Interessenlage des Vermieters insoweit nachvollziehbar ist. Jedoch darf die Klausel als Sanktion für die Nichtbenachrichtigung der Polizei nicht ausnahmslos den Verlust des kaskoähnlichen Schutzes der Haftungsbefreiung vorsehen, entschied der BGH. |

     

    Es ist in Mietvertrags-AGB weit verbreitet, dass für die Nichtbeachtung der Polizeiklausel der Kaskoschutz gegenüber dem Mieter entfallen soll, damit der die Klausel auch ernst nimmt. Weil die Haftungsbefreiung kaskoähnlich ausgestaltet sein muss, misst der BGH sie an den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Darin ist aber das „Alles oder Nichts“-Prinzip verboten. Wenn der Versicherungsnehmer - und hier kaskoähnlich der Kunde - gegen eine Pflicht verstößt, muss es hinsichtlich der Härte der Sanktion eine Abstufung geben: Verstößt er vorsätzlich gegen die Klausel, ist der vollständige Verlust des Schutzes zulässig. Zwar nur selten, aber theoretisch eben doch, kann ja auch ein nur fahrlässiger Verstoß vorkommen, sagt der BGH. Und deshalb müsse die Sanktion so formuliert sein, dass je nach Schwere des Verschuldens auch ein nur anteiliger Wegfall der Haftungsbefreiung möglich ist (BGH, Urteil vom 14.3.2012, Az. XII ZR 44/10; Abruf-Nr. 121281).

     

    PRAXISHINWEIS | Gut an der BGH-Entscheidung ist: Wenn die Sanktion in der Klausel zu hart formuliert und daher unwirksam ist, wird sie automatisch durch eine analoge Anwendung der Regeln in § 28 Abs. 2 und 3 VVG ersetzt. Das Ergebnis ist dann das gleiche wie bei einer wirksamen Klausel. Bei vorsätzlicher Missachtung verliert der Kunde den Schutz ganz, bei grob fahrlässigem Verstoß nur teilweise. Dennoch ist es besser, auf eine korrekte Klausel zu achten.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 2 | ID 33385170