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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Mietwagen nicht als Mietwagen zugelassen

    | Dass der vom Geschädigten bei einem Autovermieter angemietete Wagen nicht als Vermietfahrzeug zugelassen ist, ist im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger bzw. dessen Versicherer ohne Relevanz. Der Einwand bringt den Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten nicht zu Fall, entschied jetzt auch das AG Olpe ( Urteil vom 23.4.2014, Az. 25 C 835/12 ; Abruf-Nr. 141301 ; eingesandt von Rechtsanwältin Daniela Mielchen, Hamburg). |

     

    PRAXISHINWEIS | Auch wenn der Einwand schadenrechtlich nicht zieht (da ist sich die Rechtsprechung einig), birgt der Einsatz eines nicht als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassenen Fahrzeugs als Mietwagen Risiken, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte:

    • Das Verhalten ist abmahnfähig.
    • Es kann Schwierigkeiten mit der eigenen Versicherung geben, wenn die mit einer Vermietung nicht ausdrücklich einverstanden ist. In den vielfach verwendeten Multi-Risk-Policen finden sich oft Hinweise dazu.
    • Zudem sind Schwierigkeiten mit der Zulassungsstelle zu befürchten.
     

    Weiterführender Hinweis

    • Textbaustein 251: Mietwagen nicht als Mietwagen zugelassen
    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 6 | ID 42664178