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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Mehrkosten für Navi im Mietwagen sind zu erstatten

    | Ist im beschädigten Fahrzeug ein Navigationssystem (Navi) verbaut, darf der Geschädigte einen Mietwagen mit Navi anmieten. Das gilt auch, wenn dafür ein Mehrpreis berechnet wird, entschied das AG Erkelenz. |

     

    Der Versicherer meinte, ein Geschädigter müsse auch mal für ein paar Tage ohne Navi auskommen können. Das Gericht hat aber erkannt, dass derjenige, der sich seit langer Zeit mittels eines Navi leiten lässt, kein aktuelles Kartenmaterial mehr hat. Das müsse er erst kaufen, was ihm aber nicht zuzumuten sei (AG Erkelenz, Urteil vom 10.4.2014, Az. 15 C 408/13; Abruf-Nr. 142030).

     

    PRAXISHINWEIS | Im Prozess über die Erstattung der Mietwagenkosten sollte Ihr Anwalt daher vortragen, dass aktuelle Landkarten und Stadtpläne nicht verfügbar und die Navi-Mehrkosten deswegen erforderlich seien.