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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    LG Landau/Pfalz wechselt von „Schwacke“ zu „Fraunhofer“

    | Das LG Landau/Pfalz war bisher ein stabiler und für die Autovermieter verlässlicher Anwender des Schwacke-Mietpreisspiegels. Nach einem Richterwechsel in einer Berufungskammer hat diese aber nun einen Schwenk gemacht hin zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel. |

     

    In der Entscheidung der Berufungskammer heißt es: „... Dem kann die Berufungskammer in ihrer jetzigen Besetzung nicht (mehr) folgen. Die hiesige Kammer greift in Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung der Berufungskammern des Landgerichts Landau nunmehr nicht mehr auf den Schwacke-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage zurück, sondern auf die Erhebung ‚Marktspiegel Mietwagen Deutschland‘ des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswissenschaft und Organisation“ (LG Landau/Pfalz, Urteil vom 10.7.2012, Az. 1 S 99/11; Abruf-Nr. 122569).

     

    PRAXISHINWEIS | Damit wird man in der Region um Landau nun leben müssen. Fairer wäre gewesen, wenn das Gericht dem Markt eine Chance gegeben hätte, sich darauf einzustellen mit einer Ankündigung, für Anmietungen ab einem Datum nach der Ankündigung so zu entscheiden. Denn wenn Geschädigte auf der Grundlage einer lokal bis dahin sehr gefestigten Rechtsprechung anmieten und eine vom Versicherer nicht bezahlte Differenz einklagen, ist der Weg der Berufungskammer schon eine derbe Überraschung.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 4 | ID 35171480