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  • · Fachbeitrag · Mietwagen


    Fahrschule hat Anspruch auf identischen Fahrzeugtyp


    | Ist das unfallbeschädigte Fahrschulfahrzeug ein VW Tiguan, sind von der Versicherung vorgelegte Angebote für Fahrschulgolf, -seat oder -opel ungeeignet, um eine günstigere Anmietmöglichkeit nachzuweisen. Denn nach Ansicht des AG Stuttgart-Bad Cannstatt ist es Fahrschülern, die bisher auf dem Tiguan geschult wurden, nicht zumutbar, für einige Fahrstunden oder gar für die Prüfung auf einen anderen Fahrzeugtyp umgesetzt zu werden. |

    Das Urteil zeigt, welch absurde Argumente von Versichererseite vorgetragen werden: Einige der vorgelegten Angebote sahen vor, dass der Fahrer mindestens 21 oder gar 25 Jahre alt sein müsse. Ein solches Angebot ist für Fahrschulen von vornherein ungeeignet. Dann kam der unvermeidliche Fraunhofer-Vortrag. Aber das AG sah sofort, dass weder Fraunhofer noch Schwacke den Markt der mit Fahrschulausrüstung versehenen Fahrzeuge abbilden (AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 11.2.2013, Az. 8 C 2058/12; Abruf-Nr. 130723; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).


    Pointe am Rande: Das verunfallte Fahrzeug war noch fahrfähig. Um den Ausfallzeitraum gering zu halten, hatte der Geschädigte seine Werkstatt gebeten, die Ersatzteile zu beschaffen und sich zu melden, wenn die eingetroffen sind. Das beweise - so der Versicherer -, dass der Geschädigte gar keinen Mietwagen benötigt habe. Das nennt man dann den Fluch der guten Tat.


    Weiterführende Hinweise


    • Beiträge „Fahrschule hat Anspruch auf identischen Fahrzeugtyp“, UE 3/2011, Seite 2; UE 4/2011, Seite 2

    • Beitrag „Unfallersatz für Fahrschulfahrzeug mit Anhängerkupplung“, UE 1/2012, Seite 2

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 6 | ID 38383370