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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Eventuell nicht mehr abgasdicht: Sofort Anspruch auf Mietwagen

    | Ist das unfallbeschädigte Fahrzeug zwar noch fahrfähig und im Grundsatz auch verkehrssicher, aber wegen einer abgerissenen Heckschürze eventuell nicht mehr abgasdicht, hat der Geschädigte Anspruch auf den Mietwagen ab dem Unfallereignis und nicht erst ab dem Reparaturbeginn (AG Düsseldorf, Urteil vom 13.1.2014, Az. 31 C 3238/13; Abruf-Nr. 140720 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Das positive Urteil darf nicht „überstrapaziert“ werden. Zeichnet sich ab, dass es länger dauern könnte bis zum Reparaturbeginn, sollte in solchen Fällen stets geprüft werden, ob eine Notreparatur möglich ist.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 5 | ID 42569576