· Fachbeitrag · Leserforum
Welchen Einfluss hat Werkstattrisiko auf Nachbesichtigungsverlangen des Versicherers?
Die anwaltliche Vertretung des Geschädigten übersendet die Reparaturrechnung und das Angebot des Geschädigten, eventuelle Rückforderungsansprüche gegen die Werkstatt an den Versicherer abzutreten. Statt mit vollständiger Erstattung der Reparaturkosten reagiert der Versicherer mit einem Nachbesichtigungsverlangen. Zu dieser Sachlage erreicht UE eine Leserfrage.
Frage: Das Fahrzeug wurde begutachtet und auftragsgemäß nach Gutachten repariert. Der Versicherer hat nun Zweifel an der Höhe des Schadens und möchte nachbesichtigen. Nach meinem Verständnis muss der Versicherer auf jeden Fall zahlen, gleichgültig, ob er das Fahrzeug nun anschaut oder nicht. Das Werkstattrisiko hat sich doch bereits verwirklicht. Grundsätzlich könnte der Mandant der Nachbesichtigung zustimmen. Wenn dann aber gekürzt wird, muss er ja trotzdem klagen. Mögliche Kürzungen durch eine Nachbesichtigung zu begründen zeigt m. E. ja, dass nichts laienerkennbar ist. Habe ich etwas übersehen?
Antwort: Im Grundsatz gilt: Es gibt kein pauschales Recht zur Nachbesichtigung – im Einzelfall aber evtl. doch.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig