Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Die Benutzung beweist die Erforderlichkeit des Mietwagens

    | Zunehmend streiten Versicherer nicht mehr (nur) um die Kosten für den Mietwagen, sondern auch um die Frage, ob der Geschädigte nicht ohne Mietwagen ausgekommen wäre. Dazu entschied jetzt das AG Görlitz: Hat der Geschädigte mit dem Mietwagen eine nennenswerte Strecke zurückgelegt, ist die Erforderlichkeit der Anmietung belegt. |

     

    Dem Urteil kann nicht entnommen werden, wie viele Kilometer der Geschädigte pro Tag zurückgelegt hat. Doch es werden mehr als die berühmten 20 km gewesen sein. Sonst hätte das AG Görlitz (Urteil vom 22.9.2014, Az. 4 C 231/14; Abruf-Nr. 142966)das sicher thematisiert. Somit bleibt es dabei: Hat der Geschädigte den Mietwagen genutzt, kommt es auf das „Warum“ nicht an.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Anspruch auf Mietwagen auch bei weniger als 20 km pro Tag“, UE 11/2014, Seite 3
    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 6 | ID 43005595