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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    BGH: Keine Not- und Eilsituation bei Anmietung „am Tag danach“

    | Schon bei einer Anmietung am Tag nach dem Unfall gelten die Grundsätze der Not- und Eilsituation im Regelfall nicht mehr, entschied der BGH. |

     

    Hintergrund | In einer Not- und Eilsituation darf der Geschädigte bekanntlich einen Mietwagen ohne jeden Preisvergleich anmieten. Das betrifft vor allem die Fälle auf der Durchreise bei sofortiger Weiterfahrnotwendigkeit und ähnliche Konstellationen. Auch die Unfälle auf der Fahrt zur weiter entfernten Arbeit zählen dazu.

     

    Wenn der Geschädigte aber erst am Tag nach dem Unfall anmietet, hätte er genug Zeit gehabt, um nicht mehr das erstbeste Angebot annehmen zu müssen (BGH, Urteil vom 5.3.2013, Az. VI ZR 245/11; Abruf-Nr. 131350).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 5 | ID 39301030