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Verlängerte Überlegungszeit bei einem Leasingfahrzeug mit hohem Schaden
Bei einem Leasingfahrzeug ist die Überlegungszeit von einer Woche nach Eingang des Gutachtens bis zur Reparaturfreigabe noch angemessen. Voraussetzung: Der Schaden ist so hoch, dass nach den Leasingbedingungen auch eine vorzeitige Aufhebung des Leasingvertrags und eine Abrechnung des Fahrzeugschadens auf Totalschadenbasis in Betracht kommt. Diese Alternativen durften unter anwaltlicher Beratung abgewogen werden, so das AG Leipzig (Urteil vom 21.05.2026, Az. 106 C 4988/25, Abruf-Nr. 255311 , eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Weitz, Leipzig).
Weiterführender Hinweis
- Textbaustein 670: „Verlängerte Überlegungszeit bei einem Leasingfahrzeug mit hohem Schaden“ → Abruf-Nr. 50923671
Quelle: ID 50921406