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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Leasinggeber darf Reparaturfreigabe nicht zwölf Tage prüfen

    | Ein Leasinggeber muss schneller als erst nach zwölf Tagen entscheiden, ob der Leasingnehmer das Fahrzeug nach einem fremdverschuldeten Unfall reparieren lassen darf. Verlängert sich durch die zu langsame Prüfung der Ausfallschaden, geht das nach Ansicht des LG Dortmund nicht zulasten des Schädigers. |

     

    Im konkreten Fall kam es am Ende nicht auf diese Verzögerung an, weil sich der Leasingnehmer doch für eine Ersatzbeschaffung entschieden hat. Daher nennt das Urteil keine zeitliche Höchstgrenze (LG Dortmund, Urteil vom 11.10.2012, Az. 4 S 3/12; Abruf-Nr. 123545).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 5 | ID 36952370