Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.02.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Erst Nutzungsausfallentschädigung, dann Mietwagen

    | Es spricht nicht gegen den für die Zuerkennung der Nutzungsausfallentschädigung erforderlichen Nutzungswillen, wenn der Geschädigte nicht sofort einen Mietwagen nimmt. Es ist durchaus möglich, ein paar Tage Nutzungsausfallentschädigung mit einer späteren Mietwageninanspruchnahme zu kombinieren. Mit dieser Entscheidung hat das LG Hannover eine völlig überspannte Entscheidung des AG Hannover korrigiert. |