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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    AG Miesbach wendet Grundsätze des Werkstatt- bzw. Mietwagenrisikos auf die Reparaturdauer an

    | Das AG Miesbach ordnet, wenn entsprechende Rückforderungsansprüche des Geschädigten gegen die vermietende Werkstatt an den Schädiger zum Vorteilsausgleich abgetreten werden, die verlängerte Reparaturdauer und damit die zu tragenden Mietwagenkosten dem Schädiger zu (AG Miesbach, Urteil vom 27.06.2025, Az. 12 C 579/24, Abruf-Nr. 249482 , eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Beyer, Nürnberg). |

    Quelle: ID 50504232