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  • Textbaustein 325 / Reinigungskosten sind erstattungspflichtig

    Im Hinblick auf die in der Rechnung enthaltenen Reinigungskosten machen wir auf Folgendes aufmerksam:

    Es handelt sich dabei um Kosten für eine Reinigung, die wegen unfall- bzw. reparaturbedingter Verschmutzungen erforderlich war, und nicht um eine Reinigung unter Service-Gesichtspunkten.

    Trotz sorgfältiger Arbeitsvorbereitung waren die Verschmutzungen nicht vermeidbar. Sie sind entstanden durch ...

    Selbst wenn Sie nun - entgegen der Sachlage - behaupten, bei noch sorgfältigerer Arbeitsvorbereitung hätten sich die reparaturbedingten Verschmutzungen vermeiden lassen, spielt das keine Rolle. Wir bewegen uns im Schadenersatzrecht. Wenn die Verschmutzung durch eine nicht ganz sorgfältige Arbeit unsererseits entstanden wäre, fiele das in die Kategorie des „Werkstattrisikos“, das vom Schädiger zu tragen ist.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 19 | ID 34494520