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  • 01.10.2015 · Fachbeitrag · Vollkasko

    Vorlage einer Reparaturrechnung in AKB verlangt

    | Wenn die relevante Klausel in den Vertragsbedingungen in der Kaskoversicherung bei einer Reparatur, deren Kosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigt, neben einer vollständigen und fachgerechten Reparatur die Vorlage einer Reparaturrechnung verlangt, kann das nicht durch die Vorlage einer Reparaturbestätigung eines Kfz-Sachverständigen ersetzt werden. So hat das AG Wuppertal entschieden. |