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  • · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer: Trickst jetzt schon der Verbraucherschützer?

    | Die ADAC-Versicherung kann in Bonn verklagt werden, entschied das AG Bonn. Es erledigte damit einen prozessualen Streitpunkt, der die Vermutung nahelegt, dass auch der Verbraucherschützer-Versicherer trickst, wenn es darum geht, ein Versicherer-freundliches Urteil zu erstreiten. |

     

    Ein bemerkenswerter Fall

    Die ADAC-Versicherung wird wegen restlicher Mietwagenkosten in Bonn verklagt. Der Unfall ereignete sich in Wickede. Das für den Unfallort zuständige Gericht urteilt in Mietwagensachen auf Fraunhofer-Basis. Der ADAC als solcher sitzt in München. Auch dort ist Fraunhofer die Mietwagenkosten-Basis. In Bonn allerdings wird zuverlässig auf Schwacke-Basis geurteilt.

     

    Wissen muss man dazu, dass man

    • ihn aber bei einem Unfall auch am Unfallort verklagen kann (§ 20 Straßenverkehrsgesetz).

     

    Hintergrund | Möchte man aus taktischen Gründen den Fahrer, den Halter und den Versicherer verklagen, haben die ja möglicherweise alle einen unterschiedlichen Wohn- oder Geschäftssitz. Dafür sieht die Zivilprozessordnung eben den Unfallort als vermittelnden Gerichtsstand vor. Aber man darf da klagen, man muss es nicht.

     

    Wen verklagt man wo?

    Wie bringt man nun sein Verfahren nach Bonn? Dafür gibt es den weiteren Gerichtstand der Niederlassung nach § 21 ZPO. Und den sah das dortige AG als gegeben an und hat sich trotz der Einwände des ADAC für zuständig erklärt (AG Bonn, Urteil vom 20.12.2012, 108 C 327/12; Abruf-Nr. 130215).

     

    Denn die ADAC-Versicherung führt ihre gesamte Korrespondenz aus Bonn. Das Gebäude hat eine eigene Postleitzahl. In den Prospekten der Gesellschaft steht geschrieben, dass man sich für den Abschluss von Verträgen und für die Abwicklung von Schäden an die ADAC-Autoversicherung AG, 53892 Bonn wenden soll. Dort sitzen mehr als tausend Mitarbeiter.

     

    Zugegeben: Der Kläger hat auch taktiert. Aber das ist sein Recht, er hat die freie Wahl zwischen den Gerichtsständen.

     

    FAZIT | Es gehört einiges an Chuzpe dazu, die selbst als „ADAC-Autoversicherung AG, 53892 Bonn“ bezeichnete Geschäftseinheit als kleinen Außenposten darstellen zu wollen. Das lässt den Verbraucherschützer-Heiligenschein schon etwas verblassen.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 16 | ID 37640220