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  • · Fachbeitrag · Teilkasko

    Wer erstattet die Aufwendungen für Assistenzsysteme und Folgeschäden bei Glasschäden?

    | Früher hieß die Frontscheibe „Windschutzscheibe“, und damit war ihre Funktion beschrieben. Heute ist sie auch der Träger von umfangreicher Assistenzsystem-Technik. Das führt zu neuen Themen, wie zum Beispiel der Frage nach der Erstattung der Kosten für die Neujustierung der Kamera für ein Spurhaltesystem oder in der Folge die Kalibrierung des Tempomaten. Das zeigt die Frage eines UE-Lesers. |

     

    Frage: An einem Fahrzeug der sehr gehobenen Mittelklasse, das mit sämtlichen Assistenzsystemen ausgestattet ist, haben wir die Frontscheibe getauscht. Nach dem Einbau der neuen Scheibe muss die Kamera, die das Spurhaltesystem steuert, neu justiert werden. Der Hersteller schreibt vor, dass zuvor die Spur des Fahrzeugs vermessen werden muss. Die erste Frage dazu: Müssen die Kosten der Spurvermessung und der Kamerajustierung vom Teilkaskoversicherer erstattet werden?

     

    Das Ergebnis der Vermessung war allerdings, dass die Spur an der Hinterachse eingestellt werden musste. Ohne diese Arbeit hätte die Kamera nicht ordnungsgemäß justiert werden können. Wenn jedoch Einstellungsarbeiten an der Spur vorgenommen werden, schreibt der Hersteller eine neue Kalibrierung des abstandshaltenden Tempomaten vor. Auch diese Arbeiten sind anlässlich des Scheibentausches entstanden. Also folgt die zweite Frage: Gehören auch diese Arbeiten zu den Kosten, die der Teilkaskoversicherer erstatten muss?