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  • · Fachbeitrag · Teilkasko

    Und ewig nervt der Glasschaden …

    | Unter all den Fragen von UE-Lesern an die Redaktion betreffen die meisten das Thema „Glasschaden“. Besonders virulent ist der Glasschaden unter Kaskogesichtspunkten. Sind hingegen Glasteile bei Haftpflichtschäden betroffen, scheint es weit weniger Ärger zu geben. Die Häufung der Fragen hat die Redaktion veranlasst, für Sie noch einmal das Themenfeld umfassend zu beleuchten. So manches wird dabei ernüchternd wirken; denn die Hürden für die Werkstätten sind hoch, wenn es darum geht, die Erstattung von Glasschäden beim Versicherer geltend zu machen. |

    Kaskorecht ist Vertragsrecht

    Für Kaskofragen gibt es keine Einheitsantwort. Es kommt bei jeder Frage darauf an, was der Werkstattkunde in seiner Rolle als Versicherungsnehmer (VN) mit seinem Kaskoversicherer vereinbart hat.

     

    Es gibt zwar Musterbedingungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seinen Mitgliedern, also den Versicherern zur Verfügung stellt. Doch die Gesellschaften dürfen die Klauseln an die eigenen Wünsche und Bedürfnisse und - so fair muss man sein - Preise anpassen. Letzteres soll heißen: Dass es für Low-Budget-Tarife ggf. auch nur Low-Budget-Schutz gibt, ist wohl nicht zu beanstanden.