Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kaskoschaden

    Werkstattrisiko und Prüfbericht bei Kaskoschäden

    | Auch bei Kaskoschäden gelten die Grundsätze des Werkstattrisikos, weil der Versicherungsnehmer die Abläufe in der Werkstatt nicht beeinflussen kann. Hat er auf Wunsch des Kaskoversicherers einen Kostenvoranschlag vorgelegt, darf er sich darauf verlassen, dass der Kostenvoranschlag richtig ist. Legt der Versicherer einen Prüfbericht vor, bevor der Geschädigte den Reparaturauftrag erteilt hat, ist das ohne Bedeutung. Das hat das AG Heilbronn entschieden. |

     

    Die fehlende Relevanz des Prüfberichts erklärt das AG so: „Selbst, wenn die Klägerin eine entsprechende Information ihrer Reparaturwerkstatt unterlassen hat, führt dies nicht zu einer Kürzung ihrer Schadensersatzansprüche, denn es entzieht sich der Beurteilung der Klägerin, zu entscheiden, ob der von ihr eingeholte Kostenvoranschlag der Werkstatt ihres Vertrauens die zutreffenden Reparaturmaßnahmen ausweist oder ob ein vom Versicherer veranlasster maschinell ohne vorherige Inaugenscheinnahme des Kraftfahrzeugs erstellter Prüfbericht die zutreffenden Reparaturmaßnahmen feststellt“ (AG Heilbronn, Urteil vom 08.02.2021, Az. 3 C 1754/20, Abruf-Nr. 220503, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen).

     

    Wichtig | Ein kleiner Schönheitsfehler in der Urteilsformulierung: Hier ging es nicht um Schadenersatzansprüche, sondern um kaskovertraglich vereinbarte Erstattungsansprüche. In der Sache ändert das aber nichts.