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  • · Fachbeitrag · Kasko/Haftplicht

    Taktische Fragen zur kombinierten Abrechnung von Quotenunfällen mit Kasko und Haftpflicht

    | Die kombinierte Abrechnung mit der eigenen Kaskoversicherung und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer ist ein wunderbares Instrument, um bei Unfällen mit Haftungsanteilen (Quotenunfällen) auf beiden Seiten zu einer nahezu vollständigen Regulierung zu kommen. Details dazu finden Sie in UE 2/2016, Seite 13 . Ein Leser möchte wissen, wie dabei taktisch am besten vorgegangen werden sollte. Lesen Sie nachfolgend die Antwort. |

     

    Frage: Nach Erfahrungen unserer Werkstatt führen die taktischen Fragen rund um die Abrechnung immer wieder zu Unsicherheiten im Umgang mit dem Kunden. Auch manche Anwälte kennen zwar die „Abrechnung nach Quotenvorrecht“. Jedoch sind auch sie taktisch unsicher. Wie muss man vorgehen?

     

    Antwort: Das hängt von der Fallgestaltung ab.