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  • · Fachbeitrag · Kasko/Haftpflicht

    Neuwertentschädigung in Kasko bei Haftpflichtschaden?

    | Gegen Aufpreis gibt es in der Vollkaskoversicherung immer noch die Neuwertentschädigung. Da kann es sogar beim unverschuldeten Unfall reizvoll sein, den Kaskoversicherer in Anspruch zu nehmen, denn der Haftpflichtversicherer schuldet ja nur die Abrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungswerts. Aber was ist dann mit den restlichen Schadenanteilen, wollte ein Leser wissen: |

     

    Frage: Das Fahrzeug unseres Kunden hat erst 22.000 km Laufleistung und ist knapp 1 Jahr alt. Der Schaden ist hoch genug, um die Neuwertentschädigung, die er in Vollkasko vertraglich vereinbart hat, zu beanspruchen. Kann er dann die restlichen Schadenpositionen (Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Unkostenpauschale) wie wir es kennen über die Quotenvorrechtsregelung mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers abrechnen? Oder geht diese Art der Schadenregulierung nur bei Teilschuld?

     

    ANTWORT: Das geht, wenn die im jeweiligen Kaskovertrag geregelten Voraussetzungen für die Neuwertentschädigung eingehalten sind.