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  • · Fachbeitrag · Kasko

    Unwahre Angaben zu Vorschäden kosten den Versicherungsschutz

    | Wer seinem Kaskoversicherer einen reparierten Vorschaden verschweigt, verliert seinen Versicherungsschutz. Denn unvollständige Angaben sind generell geeignet, die Interessen des Versicherers zu gefährden. Das Verschulden hinsichtlich des Verschweigens wird hier vermutet, entschied das LG Düsseldorf (Beschluss vom 20.9.2011, Az: 11 O 464/04 ; Abruf-Nr. 113238 ). |

     

    BEACHTEN SIE | Verschweigen kann man nur, wovon man etwas weiß. Hat also Ihr Kunde den Wagen gebraucht gekauft und weiß er nichts von einem Vorschaden, kann ihm das nicht zum Vorwurf gemacht werden. Wenn aber ein bekannter Vor- oder Altschaden unterdrückt wird, ist das Entdeckungsrisiko aufgrund der Vernetzung der Versicherer sehr groß.

     

    PRAXISHINWEIS | Allenfalls, wenn ein Vorschaden ohne Einfluss auf das Zahlengefüge ist, kann der Obliegenheitsverstoß als nicht relevant beurteilt werden. Hatte der Wagen zum Beispiel einen kleinen Schaden und hat er jetzt an anderer Stelle abermals einen Schaden im niedrigen Bereich, sodass es auf den WBW ganz sicher nicht ankommt, fehlt es an der Relevanz.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 5 | ID 29479870