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  • · Fachbeitrag · Kasko

    Unfall- von Betriebsschaden richtig abgrenzen

    | In der Vollkaskoversicherung ist der Unfallschaden versichert, ein Betriebsschaden nicht. Kein Wunder also, dass darüber insbesondere in „Grenzfällen“ heftig gestritten wird, wie jüngst vor dem LG Amberg. |

     

    Das hat entschieden: Stößt der an einen Traktor angehängte Pflug beim Abbiegen gegen die Böschung neben dem Feldweg und übertragen sich dadurch Kräfte auf die Hydraulikaufhängung, ist der dadurch entstehende Schaden am Traktor ein in der Vollkaskoversicherung versicherter Unfallschaden (LG Amberg, Urteil vom 09.08.2018, Az. 21 O 103/18, Abruf-Nr. 202960, eingesandt von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg/Schwandorf).

     

    Den Fall könnte man sich ebenso mit einem Pkw mit angehängtem Fahrradträger denken, der beim Rangieren seitlich anstößt und sich schadenstiftend gegen den Pkw dreht.