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  • 22.02.2016 · Fachbeitrag · Kasko

    „Diskretes“ Chiptuning kostet den Versicherungsschutz

    | Hat der Versicherungsnehmer die Leistung des Fahrzeugs durch Eingriffe in die Motorsteuerungssoftware gesteigert, ohne den Versicherer darüber zu informieren, ist der Versicherer im Kaskofall berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Das hat das LG Bielefeld entschieden. |