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  • 26.02.2015 · Fachbeitrag · Haftung

    „Mit Absicht gemacht“: Versicherer ist draußen

    | Hat der Schädiger den Auffahrunfall durch Ausbremsen provoziert, muss sein Versicherer für den angerichteten Schaden nicht eintreten. Denn ein (gegebenenfalls auch nur bedingt) vorsätzlich angerichteter Schaden ist von der Versicherung nicht gedeckt, entschied das LG Stuttgart (Urteil vom 3.2.2015, Az. 26 O 338/13; Abruf-Nr. 143861 ; mitgeteilt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen). |