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  • · Fachbeitrag · Haftpflicht

    Wer haftet wie bei einem Auffahrunfall beim Abschleppen unter Freunden?

    | Auffahrunfälle beim Abschleppen unter Freunden sind keine Seltenheit, wie die Frage eines Lesers erneut zeigt. Und diese Unfälle werfen eine Menge haftungs- und versicherungsrechtlicher Fragen auf, die der nachfolgende Beitrag beantwortet. |

     

    Frage: Unser Kunde hat das wegen einer Panne liegengebliebene Fahrzeug seines Nachbarn abgeschleppt. Und prompt ist der gezogene Wagen beim Abbremsen auf das ziehende Fahrzeug aufgefahren. Der Gezogene möchte nun, dass seine Haftpflichtversicherung den Heckschaden am Fahrzeug unseres Kunden erstattet. Die allerdings wehrt sich mit zwei Argumenten: Solche Gefälligkeiten fänden stets mit einem stillschweigenden Haftungsausschluss statt. Außerdem seien das ziehende und das gezogene Fahrzeug ohnehin eine Haftungseinheit, sodass das gezogene Fahrzeug keinen „Dritten“ geschädigt habe. Ist das richtig?

     

    Unsere Antwort: Ihre Frage betrifft die Haftung dem Grunde nach. In so etwas dürfen Sie sich als Werkstatt nicht einmischen. Wenn Sie nämlich nun versuchen würden, den Widerstand des Versicherers zu knacken, verstießen Sie damit eindeutig gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die folgenden Ausführungen dienen also nur Ihrer Orientierung. Der Vorgang muss in anwaltliche Bearbeitung.