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  • · Fachbeitrag · Haftpflicht

    Wenn das Nachbarfahrzeug brennt

    | Gerät ein abgestelltes Fahrzeug durch einen technischen Defekt in Brand, entsteht der Brand „beim Betrieb“ dieses Fahrzeugs. Schäden, die in der Umgebung und damit auch an einem daneben abgestellten Wagen entstehen, sind daher vom Haftpflichtversicherer des schadenstiftenden Fahrzeugs zu tragen, urteilte das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 9.3.2015, Az. 9 W 3/15, Abruf-Nr. 144353 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Der Betroffene hat also die Wahl, ob er mit seinem eigenen Teilkaskoversicherer abrechnet oder mit dem Schadenverursacher.

    • Die Wahl dürfte schnell auf den Schadenverursacher fallen. Denn der eigene Versicherer ersetzt weder eine Wertminderung noch den Ausfallschaden. Außerdem zieht die Inanspruchnahme der eigenen Sachversicherung einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft HIS nach sich.
    • Schwierig wird die Inanspruchnahme des Schadenverursachers dann, wenn der behauptet, das Fahrzeug sei nicht aus sich heraus in Brand geraten, es müsse andere Ursachen geben. Dann wird es ein langwieriger Kampf. So kann es in der Situation empfehlenswert sein, über den eigenen Teilkaskoversicherer schnelle Liquidität zu schaffen und nur noch die Restschäden bei der Gegenseite einzufordern. Eine solche Kombination ist möglich.
     

    Beachten Sie | Wie alle Beiträge zur Haftungslage soll auch dieser nur zur Information für die Auftragsannahmesituation dienen. Mischen Sie sich nie in Haftungsdiskussionen ein. Damit verstoßen Sie gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Außerdem ist das alles nicht einfach. Das ist Anwaltssache.