· Fachbeitrag · Haftpflicht
Kfz-Unfälle im Ausland oder mit Ausländern - die Rechtslage im Überblick
| In den anstehenden Sommerferien rollt wieder die Reisewelle, und viele Reisen werden wieder über die Grenzen gehen, hinein und hinaus. Doch auch der Berufs- und Transportalltag führt zu einem sichtbaren Herkunftsmix der Fahrzeuge im Straßenbild. Unfälle mit Auslandsbezug sind an der Tagesordnung. Und da gelten in punkto Kfz-Haftpflicht besondere Regeln, die sich zusätzlich dadurch unterscheiden, ob der Unfall in Deutschland oder im Ausland passiert ist. „UE“ verschafft Ihnen einen Überblick. |
Bei Unfällen mit Auslandsbezug müssen Sie zwei Grundsituationen unterscheiden, die unterschiedlichen Regeln folgen:
- Der Unfall Ihres Kunden geschah auf deutschem Boden, der Schädiger fuhr ein außerhalb Deutschlands zugelassenes und versichertes Fahrzeug
 
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