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  • 30.05.2014 · Musterverträge und -schreiben · Kfz-Werkstätten · Kfz-Versicherung

    Benennung eines Korrespondenzversicherers

    Das Musterschreiben an das Büro Grüne Karte e.V. wird benötigt, wenn ein Unfall auf deutschem Boden geschah und der Schädiger dabei ein außerhalb Deutschlands zugelassenes und versichertes Fahrzeug fuhr. Das Büro Grüne Karte beauftragt nach Eingang der Meldung durch den Geschädigten bzw. durch die Werkstatt bei abgetretenem Recht eine deutsche Versicherung oder ein dafür tätiges Schadenbüro (Korrespondenzversicherer) damit, dem Geschädigten bzw. der Werkstatt gegenüber so zu regulieren, als sei das ausländische Fahrzeug bei ihr selbst versichert.