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  • · Fachbeitrag · Haftpflicht

    Fahrzeugschaden durch aufgewirbelten oder verlorenen Stein

    | Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil ein vorausfahrender Lkw entweder einen Stein von der Ladefläche verloren oder aber von der Straße aufgewirbelt hat, was unklar bleibt, haftet der Halter des Lkw. Zwar wäre ein Aufwirbeln von der Straße ein die Haftung ausschließendes „unabwendbares Ereignis“. Jedoch muss derjenige, der sich darauf beruft, das Vorliegen der Voraussetzungen beweisen. Gelingt das nicht, verbleibt es bei der Haftung, urteilte das LG Heidelberg ( Urteil vom 21.10.2011, Az: 5 S 30/11 ; Abruf-Nr. 113906 ). |

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 6 | ID 30544730