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  • 06.10.2010 | Wertminderung

    Wertminderung bei älteren Autos mit hoher Laufleistung

    Das AG Arnsberg hat bei einer verunfallten C-Klasse, die in knapp sechs Jahren 176.483 km gefahren war, die Wertminderung aus dem Gutachten zugesprochen. Es schrieb dem Versicherer ins Stammbuch, dass die Fünf-Jahres-Grenze aus einer Zeit weit geringerer Fahrzeughaltbarkeit stammt (Urteil vom 20.1.2010, Az: 3 C 339/09; Abruf-Nr. 101165). Das Gericht hat herausgearbeitet, dass eine Fünf-Jahres-Empfehlung des Verkehrsgerichtstages, die sich an der damals gültigen Rechtsprechung des BGH orientierte, aus dem Jahr 1975 stammt. Es verweist auf die heute bei weitem längere Lebensdauer der Pkw und auf die bei weitem höheren Laufleistungen. Das mache sich auch in den Notierungen von Schwacke bemerkbar, die Fahrzeuge bis zu einem Alter von 12 Jahren berücksichtigen.  

    Beachten Sie: Nutzen Sie den in „myIWW“ aktualisierten Textbaustein 29.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 7 | ID 139104