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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Erteilter Reparaturauftrag an Werkstatt: Späterer Verweis auf andere Werkstatt zulässig?

    Eine seit langem schwelende Frage ist: Kann der Versicherer nur bei der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten auf eine andere Werkstatt und deren Preise verweisen, wenn das verunfallte Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt ist? Oder geht das auch im Vorfeld der Reparatur bei der Abrechnung konkreter Reparaturkosten? Aus diesem Kontext stammt die folgende Frage aus anwaltlicher Feder:

     

    Frage: Der verunfallte Ford meiner Mandantin ist mehr als zehn Jahre alt und nicht scheckheftgepflegt. Nach dem Unfall hat sie in der Ford-Werkstatt einen Reparaturauftrag erteilt, der auf das Schadengutachten Bezug nimmt. Das lag drei Tage später vor. Bevor die Reparatur beginnen sollte, hat der Versicherer auf eine andere Werkstatt verwiesen. Er hat telefonisch geäußert, einen Werkvertrag könne der Auftraggeber jederzeit kündigen. Außerdem könne der Auftrag mit der Bezugnahme auf das Gutachten ja erst „gültig sein“, wenn das Gutachten vorliege.

     

    Eine Frage aufwerfen, ob eine solche Verweisung überhaupt bei einer konkreten Abrechnung möglich ist, nicht bei unserem Gericht aufmachen zu müssen (man weiß ja nie, was dabei herauskommt), möchte ich mich auf das „zu spät“-Argument stützen. Sehen Sie da Risiken?