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  • 05.08.2010 | Teilkasko

    Geklautes Navi: Neu- oder Gebrauchtersatz?

    Das AG Hannover kam in einem Streit um die Zahlungspflicht des Teilkaskoversicherers nach sachverständiger Beratung zu dem Ergebnis: Zwar würden gebrauchte Navigationssysteme angeboten, jedoch sei deren Qualität fraglich. Außerdem sei nicht sicher, dass das passende Gerät gerade angeboten wird, wenn der Bestohlene es benötigt. Das AG hat den Versicherer daher zur Zahlung des Neupreises verurteilt (Urteil vom 8.2.2010, Az: 547 C 4343/09; Abruf-Nr. 102336).  

    Beachten Sie: Das Thema entwickelt sich zum Dauerbrenner in der Teilkaskoversicherung. Eine Tendenz ist nicht erkennbar. Es ist Glücksache, wie das Gericht entscheiden wird.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 4 | ID 137624