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  • 01.04.2007 | Teilkasko

    Diebstahl von Mercedes-Stern und BMW-Emblem

    Ein Urteil aus der Kuriositätenecke: Der Versicherungsnehmer hat einen Mercedes und einen BMW, die bei derselben Gesellschaft versichert sind. Eines Morgens sind der Mercedes-Stern und das BMW-Emblem von der Motorhaube verschwunden. Die Teilkaskoversicherung zahlte den Stern und dessen Montagekosten, aber nicht die BMW-Plakette. Begründung: Das Mercedes-Emblem könne ohne Schaden an ihm selbst entfernt werden. Das könne man also stehlen. Der BMW-Propeller ließe sich aber nicht entfernen, ohne dass er dabei kaputt ginge. Damit sei er wertlos und für einen Diebstahl ungeeignet. Es liege also nur eine unversicherte Sachbeschädigung vor. Das sah das AG München anders: Weil vom BMW-Emblem keine Teile am Tatort zurückblieben, sei es entwendet. Selbst beschädigt könne es ja dem Dieb als „Trophäe“ dienen. Außerdem sei möglich, dass der Dieb das Problem „Emblem geht kaputt“ nicht kannte. Dann liege ein ebenfalls versicherter versuchter Diebstahl vor. (Urteil vom 9.2.2007, Az: 281 C 33125/06) (Abruf-Nr. 071117)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 4 | ID 98062