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  • 05.03.2010 | Schadenminderungspflicht

    Geschädigter muss nicht günstigsten Preis ermitteln

    Das AG Dortmund bringt es auf den Punkt : Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, jeweils den günstigsten Preis zu recherchieren. Wenn die ihm genannten Preise der Üblichkeit entsprechen, darf er den Auftrag ohne weitere Bemühungen erteilen. Er muss keine weiteren Angebote einholen (Urteil vom 20.1.2010, Az: 436 C 10428/09; Abruf-Nr. 100621, eingesandt von Rechtsanwalt Bernhard Kraas, Arnsberg).  

    Beachten Sie: Immer wieder wird seitens einiger Versicherer behauptet, der Geschädigte müsse sich stets so verhalten, als müsse er alle Kosten selbst tragen. Dann, so sei zu vermuten, würde er viel Mühe investieren, um den günstigsten Preis für jede Schadenposition zu erzielen. Der BGH hat im Urteil vom 15. Februar 2005 (Az: VI ZR 74/04; Abruf-Nr. 050809) seine alte Rechtsprechung wiederholt: „Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt vom Geschädigten allerdings nicht, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte.“ Stattdessen ist alles das im Sinne des § 249 BGB erforderlich, was „vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen“ erscheint.“  

    Sowohl das Dortmunder Urteil als auch das des BGH basieren auf Mietwagenstreitigkeiten. Die Grundsätze sind allerdings universell. Das ist auch gut so, denn wir konnten schon erste Testansätze von Versicherern beobachten, auch bei Reparaturkosten auf der Grundlage tatsächlich erfolgter Reparaturen den Hebel anzusetzen, wie man es von den Mietwagen kennt. Insbesondere wenn der Geschädigte eine freie Werkstatt wählte, wird das Argument bemüht, es hätte billigere freie Werkstätten gegeben. Auch wenn es in einer Region zwei Werkstätten der gleichen Marke gibt, von denen eine billiger als die andere, ist in Zukunft mit ähnlichen Versuchen zu rechnen. Denn bei den Reparaturkosten schlummert schließlich noch weitaus mehr Potenzial als bei den Mietwagenkosten.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 5 | ID 134085