Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.04.2010 | Restwert

    Ausreißerurteil zu Abwrackprämie und Restwert

    Die Abwrackprämie von 2.500 Euro ist der „Ersatzrestwert“, wenn der Geschädigte tatsächlich zur Zeit der Abwrackprämie nach einem Unfallschaden das Fahrzeug verschrottet, ein prämienberechtigtes gekauft und die Prämie erhalten hat. So sieht es das AG Nürtingen (Urteil vom 17.2.2010, Az: 11 C 1598/09; Abruf-Nr. 100891).  

    Beachten Sie: Das ist das erste und bisher einzige Urteil, das wir mit diesem Inhalt zu Gesicht bekommen haben. Denn selbst die als hartleibig bekannten Versicherer hatten eine solche Anrechnung des Restwerts gar nicht erst versucht. Wir halten das Urteil für falsch. Lesen sie dazu auch unsere Ausführungen in Ausgabe 2/2009 auf Seite 10 nebst Textbaustein 203. Das Urteil wird sicherlich nicht rechtskräftig werden. Wir werden den Vorgang beobachten und Ihnen das Berufungsurteil vorstellen. Nur am Rande ist zu bemerken, dass der Richter wenigstens konsequent war und im Gegenzug den Nutzungsausfall für die gesamte Zeit bis zur Lieferung des prämienberechtigten Fahrzeugs (es war ein junger Gebrauchter) zusprach. Das waren allerdings nur 17 Tage. Interessant wäre es geworden, wenn eine monatelange Lieferzeit angestanden hätte.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 1 | ID 134751