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  • 03.06.2008 | Nutzungsausfall

    Keine Nutzungsausfallentschädigung für Freizeitmotorrad

    Für ein nur in der Freizeit genutztes Motorrad gibt es nach einem Unfallschaden keine Nutzungsausfallentschädigung. Denn der Geschädigte kann während der Reparaturzeit sein Auto nutzen (LG Wuppertal, Urteil vom 21.12.2007, Az: 9 S 415/06).  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 4 | ID 119698