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  • 01.08.2006 | Mietwagen

    Zustell- und Abholkosten beim Mietwagen

    Der Geschädigte hat Anspruch darauf, den Unfallersatzmietwagen am Ort der Werkstatt oder gegebenenfalls zu Hause zu übernehmen. Fallen dafür Zustell-/Abholkosten an, muss die Versicherung diese Kosten erstatten (Urteil vom 3.2.2005, Az: 2 U 2242/04; Abruf-Nr. 062148).  

    Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 2 | ID 97910