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  • 06.10.2008 | Mietwagen

    Wer trägt die Mehrkosten für Winterreifen?

    In der bevorstehenden Wintersaison wird sich wieder die Frage nach den Mehrkosten für Winterreifen bei Mietwagen stellen. Versicherungen sagen, Winterreifen seien „Pflicht“ und dürften von daher keinen Aufpreis kosten. Obwohl einzelne Gerichte dem gefolgt sind, ist das falsch. Schadenrechtlich kommt es nur darauf an, wie Vermieter Winterreifen üblicherweise außerhalb des Unfallersatzgeschäfts preislich behandeln.  

    Weil sich die Pflicht aus der Straßenverkehrsordnung darauf beschränkt, bei konkret winterlichen Straßenverhältnissen eine geeignete Bereifung zu haben, gibt es ganzjährig ein breites Angebot an Mietwagen auf Sommerreifen. Jedenfalls die letzten beiden Winter haben bestätigt, dass Winterreifen witterungsbedingt nur an wenigen Tagen gebraucht wurden. Eine ganze Flotte oder auch nur einen Teil davon umzurüsten, bringt einen erheblichen logistischen Aufwand mit sich. Die Kosten beschränken sich daher nicht nur auf die Anschaffung der Radsätze.  

    Es gilt daher: Legt der Mieter bei der Anmietung wert auf Winterreifen, ist das ein Sonderwunsch. Die durchschnittlichen Aufpreisbeträge können dem Schwacke-Mietpreisspiegel entnommen werden. Beträge von 10 Euro täglich sind durchaus gebräuchlich.  

    • Hat der Geschädigte keine Winterreifen auf seinem Fahrzeug, hat er die Mehrkosten selbst zu tragen.

    Unser Tipp: Beachten Sie den Textbaustein 188. Den alten Textbaustein 089 haben wir gelöscht.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 3 | ID 121989