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  • 07.04.2010 | Mietwagen

    Selbstständiger, Miettransporter und Wochenende

    Ein selbstständiger Einzelhändler mit Vor-Ort-Service und Notdienst muss einen Transporter, den er - bedingt durch einen Unfall - als Ersatz für seinen betrieblichen Transporter anmietet, nicht über das Wochenende zurückgeben (AG Leipzig, Urteil vom 3.3.2010, Az: 113 C 2323/09; Abruf-Nr. 100974).  

    Das ist ein Urteil aus der Rubrik „Man glaubt es kaum“. Der Geschädigte handelt im Rahmen eines bis Samstag Mittag geöffneten Ladengeschäfts mit Haushaltsgeräten, liefert die auch aus und unterhält einen Reparaturnotdienst. Die Versicherung stellte sich auf den Standpunkt, der Geschädigte brauche den Transporter samstags und sonntags nicht. Damit hat sie sich beim AG Leipzig im Hinblick auf den Notdienst nicht durchgesetzt. Es komme nicht darauf an, dass an den betreffenden Wochenenden kein Notdiensteinsatz stattgefunden habe. Denn es sei ja gerade typisch, dass der nicht vorhersehbar sei. Auch griff die Argumentation des Versicherers nicht, als Selbstständiger dürfe man nur dann einen Mietwagen nehmen, wenn der entfallene Gewinn, der entstehe, wenn man während der Reparaturzeit bestimmte Geschäfte gar nicht mache, höher sei als die Mietwagenkosten.  

    Beachten Sie: Auch ohne Notdienst dürfte es nicht zumutbar sein, einen Mietwagen über die Wochenenden wieder abzugeben. Zum Greifen nahe wäre da wohl sogar der Einwand der Versicherung, der Tarif für fünfmal einen Tag sei ja teurer als der für eine ganze Woche...  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 5 | ID 134760