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  • 06.10.2010 | Mietwagen

    Kein Mietwagentausch nach Hinweis des Versicherers

    Steht eine Mietwagennutzung von üblicher Dauer (hier 14 Tage) an, ist der Geschädigte nicht verpflichtet, nach einem Hinweis des Versicherers auf einen billigeren Mietwagen umzusteigen, wenn er bereits einen Mietwagen zu einem üblichen Preis angemietet hat. Nur wenn die Anmietung außergewöhnlich lang ist, kann eine solche Pflicht ausnahmsweise angenommen werden. Im Normalfall jedenfalls muss sich der Geschädigte nicht auf Vermittlungsbemühungen des gegnerischen Versicherers einlassen. Wo, mit wem und zu welchen Konditionen der Geschädigte ein Fahrzeug anmietet, kann ihm nicht aufgezwungen werden. Er ist selbst Herr des Restitutionsgeschehens (LG Dresden, Urteil vom 1.9.2010, Az: 4 O 668/10; Abruf-Nr. 103146).  

    Beachten Sie: Mit diesem Urteil liegt das LG Dresden auf der Linie des BGH, der auch bereits entschieden hat, dass man nach zwei Tagen nicht umsteigen muss, wenn man nur für sieben Tage gemietet hat.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 7 | ID 139105