Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2006 | Mietwagen

    Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 Kilometern

    Nach dem OLG Zweibrücken (siehe Ausgabe 8/2006, Seite 1) steht nun auch das LG Passau auf dem Standpunkt: Unter 1.000 km Fahrleistung mit dem Mietwagen entsteht dem Geschädigten keine anrechenbare Eigenersparnis am eigenen Fahrzeug. Begründung: Die Laufleistung von Fahrzeugen liegt heute bei durchweg 250.000 km, die Wartungsintervalle bei 20.000 km und mehr. Der vom Kläger zurückgelegte Weg ist mit nicht einmal 1.000 km so gering, dass sich keine anrechenbaren wirtschaftlichen Vorteile ergeben (Urteil vom 16.8.2006, Az: 4 S 81/06).  

    Unser Tipp: Wo Gerichte so urteilen, können Sie klassengleich ohne Abzug vermieten, wenn Ihr Kunde unter 1.000 km Fahrtstrecke während der Reparaturdauer fährt.  

    Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 4 | ID 97997