Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.09.2010 | Mietwagen

    Der Fluch der guten Tat

    Ein Urteil des LG Koblenz zeigt, dass „gut gemeint“ nicht immer „gut gemacht“ bedeutet. Der Geschädigte brachte sein Auto zur Reparatur, die Werkstatt vermittelte ihm einen Mietwagen von einem Autovermieter. Man kann nur vermuten, dass die Beteiligten nach insgesamt 14 Tagen nervös wurden, weil die Reparatur noch nicht beendet war. Jedenfalls wurde der Mietwagen abgegeben und durch ein sehr preiswertes Mobilitätsfahrzeug der Werkstatt ersetzt. Das war so billig, dass noch nicht einmal der Versicherer den Preis beanstandete. Aber Sie ahnen es schon: Der Einwand lautete, wenn das in der dritten Woche möglich war, hätte das günstige Fahrzeug eben von Anfang an genommen werden müssen.  

    Das Gericht ist tatsächlich in die Beweisaufnahme gegangen, um der Frage nachzugehen, ob das Mobilitätsauto auch zu Reparaturbeginn zur Verfügung gestanden hätte. Es war eine sehr kleine Werkstatt mit nur diesem einen Mobilitätsauto. Es konnte bewiesen werden, dass es vorher anderweitig gebraucht wurde. Wäre es anders gewesen, hätte das Gericht wohl entschieden, das Auto hätte von vornherein genommen werden müssen. Das wäre nach unserer Einschätzung falsch gewesen, weil der BGH die Mobiltätstarife aussortiert hat (Urteil vom 12.10.2004, Az: VI ZR 151/03; Abruf-Nr. 042910).  

    Wie dem auch sei: Das Problem ist überhaupt nur entstanden, weil die Beteiligten die Nerven verloren haben. Das Werkstattrisiko trägt nämlich der Schädiger. Das Koblenzer Urteil ist auch unter einem weiteren Gesichtspunkt bedenklich: Es hat dem Geschädigten vorgeworfen, er hätte nicht auf das schriftliche Gutachten warten dürfen, sondern er hätte den Sachverständigen anrufen müssen, um nach der „Reparaturempfehlung“ zu fragen. Damit steht das Gericht sehr allein auf weiter Flur (LG Koblenz, Urteil vom 9.8.2010, Az: 5 O 327/09; Abruf-Nr. 102740).  

    Wichtig: Oft entstehen solche Probleme aus Unwissenheit heraus, verbunden mit der Sorge, die Werkstatt könne sich in irgendeiner Weise regresspflichtig machen. Lesen Sie daher unseren Beitrag auf den Seiten 11 bis 14.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 3 | ID 138382