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  • 04.04.2008 | Mietwagen

    BGH: Vor Anmietung bei Versicherung fragen?

    Jedenfalls, wenn ein Mietwagen sofort nach dem Unfall benötigt wird, kann vom Geschädigten nicht verlangt werden, dass er zuvor bei der Versicherung wegen einer Deckungszusage anfragt. Das Landgericht Oldenburg als Berufungsgericht hatte diese Forderung aufgestellt. Der Geschädigte war aus eigenen Mitteln zur Vorauszahlung auf einen Normaltarif nicht in der Lage.  

    Der BGH hat entschieden, dass bei einer langen Zeit zwischen Unfall und Anmietung eine solche Verpflichtung unter Umständen bestehen könne. Bei einer Eilanmietung sei das aber nicht aussichtsreich (Urteil vom 19.2.2008, Az: VI ZR 32/07; Abruf-Nr. 080876).  

    Beachten Sie: Das Urteil hat eine gute und eine kritische Seite: Eine jederzeitige Verpflichtung zur Vorschussanfrage besteht nicht. Um jedoch die Mehrkosten des Tarifs ohne Vorauszahlung zu vermeiden, soll eine solche Anfrage „unter Umständen“ notwendig sein, wenn keine Eile besteht. Wirtschaftlich ist das nachvollziehbar. Rechtlich jedoch ist das ein weiterer kleiner Baustein, die vom BGH so lange hoch gehaltene Dispositionsfreiheit des Geschädigten einzuschränken. So entwickelt sich die Mietwagenfrage langsam zu einem Thema, das an den Grundfesten des Schadenersatzrechts knabbert. Später wird es dann schwer sein, diese ausgefransten Ränder auf den Mietwagen zu beschränken. Wenn bei einer Anmietung ohne Eile eine Anfrage bei der Versicherung „unter Umständen“ nötig sein soll, warum dann nicht auch bei einer Reparatur, die erst eine Weile nach dem Unfall durchgeführt wird? Wir werden die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten und Ihnen darüber berichten.  

    Das LG hatte übrigens gefordert, bis zu einer Antwort der Versicherung auf die Vorschussanfrage hätte der Geschädigte Taxi fahren sollen. Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 51 km pro Tag ist das allein wegen der dabei auflaufenden Kosten absurd. Der Taxitarif in Oldenburg liegt zurzeit bei einem Grundbetrag pro Fahrt von 2,20 Euro und je nach Tageszeit und Fahrtstrecke zwischen 1,70 und 1,10 Euro pro km. Außerdem werden die Taxifahrer kaum auf ihre Bezahlung warten, bis die Versicherung geleistet hat. Aber wenn ein Geschädigter kein Geld hat, um den Mietwagen vorzufinanzieren, wird er auch kein Geld für 51 km Taxi pro Tag haben.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 2 | ID 118596