Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2006 | Mietwagen

    Anmietung in Notsituation: Danach Tausch erforderlich?

    Das LG Meiningen hat entschieden, dass der Geschädigte, der auf Grund einer Notsituation einen Mietwagen zu einem teuren Tarif anmietet, später nicht zu einem günstigeren Tarif wechseln muss. Über das Urteil haben wir in Ausgabe 11/2006, Seite 2 berichtet. Jetzt hat das AG Lahnstein entsprechend entschieden: Die Versicherung dürfe nicht verlangen, dass der Geschädigte den Mietwagen nach teurer Anmietung in einer Notsituation gegen einen günstigeren tauscht. (Urteil vom 11.10.2006, Az: 2 C 107/06; Abruf-Nr. 063484)  

    Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 4 | ID 97998