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  • 01.05.2007 | Mietwagen

    Anmietung in Not- und Eilsituation: Umtausch erforderlich?

    Der Unfall ereignet sich nachts, die Geschädigte muss am folgenden frühen Morgen zu einer Dienstreise aufbrechen. Das ist die Situation, in der keine besonderen Preisvergleichspflichten hinsichtlich des Mietwagens bestehen. Streitig ist nach wie vor die Frage, ob der Geschädigte dann alsbald auf einen billigeren Mietwagen umsteigen muss. Ein weiteres Urteil hierzu kommt vom AG Hof: Bei einer Mietzeit von nicht mehr als 14 Tagen darf der Geschädigte den eigentlich „zu teuren“ Mietwagen weiter fahren.  

    Beachten Sie: Weitere Urteile hierzu finden Sie in Ausgaben 11/2006, Seite 2 und 12/2006, Seite 4. (Urteil vom 4.9.2006, Az: 14 C 1695/05)  

    Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 2 | ID 98077