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  • 04.04.2008 | Leserforum

    Sturmschaden mit Anschlussunfall

    Ein Leser fragt: „Ein Kunde befuhr bei Sturm mit seinem Auto eine Straße, an der große Bäume stehen. Ein Ast fiel vom Baum auf die Motorhaube. Danach kam er von der Fahrbahn ab und fuhr auf den Randstreifen. Ein großer Stein, der dort lag, beschädigte den Schweller. Ist dieser Schaden ebenfalls dem Sturmschaden zuzuordnen? Ist das nicht ähnlich wie beim Ausweichen vor Wild?“  

     

    Unsere Antwort: Nein, der Schaden am Schweller ist nicht gedeckt.  

     

    Die Sturmschadenklausel

    Sturm im Sinne der Teilkaskoversicherung beginnt bei einer Windstärke von 8 Beaufort, was einer Windgeschwindigkeit von 17,2 bis 20,7 m/sek entspricht. Unter dieser Voraussetzung ist der vom Baum abgerissene Ast auf der Motorhaube ein eindeutiger Sturmschaden. Sowohl die Klausel der bisherigen AKB als auch die Klausel aus den AKB 2008 setzen ein unmittelbares Einwirken des Sturms voraus:  

     

    • Vom Sturm auf das Fahrzeug geworfene Gegenstände sind ausdrücklich eingeschlossen.
    • Schäden, die auf das Verhalten des Fahrers aufgrund der Naturgewalten zurückzuführen sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen.