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  • · Fachbeitrag · Teilkasko/Vollkasko/Haftpflicht

    Sturmschäden am Kraftfahrzeug unter Gesichtspunkten von Teilkasko, Vollkasko und Haftpflicht

    | Die ersten Herbststürme sind durchs Land gezogen. Bäume wurden entwurzelt, Äste brachen ab, Gegenstände flogen durch die Gegend. Und nicht jedes Auto ist schadenfrei davon gekommen. Solche Schäden können je nach Entstehung der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zuzuordnen sein. In Einzelfällen kommt auch die Haftung eines Dritten in Betracht. |

    Klassiker: Der Sturmschaden in der Teilkaskoversicherung

    Der erste Ansatz ist in der Regel der Griff zur Teilkaskoversicherung, denn darin ist der Sturmschaden abgedeckt.

     

    Die Definition

    In den neuen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV), die in diesem Punkt von ‒ soweit uns bekannt ‒ allen Gesellschaften übernommen wurden, heißt es dazu: