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  • 01.02.2005 | Leserforum

    Fremdrechnung offen legen?

    Frage: Bei der Instandsetzung von Unfallschäden lassen wir in einer fremden Lackiererei lackieren. Oft verlangen Versicherungen, dass wir die Fremdrechung – und damit im Ergebnis ja unsere Einkaufsrechung – offen legen. Müssen wir der Forderung nachkommen?  

    Antwort: Nein, das müssen Sie nicht. Denn nur Sie sind Vertragspartner Ihres Kunden. Schadenersatzrechtlich kommt es einzig und allein darauf an, was Ihr Kunde an Sie bezahlen muss. Wie sie Teilleistungen Ihrer Gesamtleistung einkaufen, ist unerheblich. Es ist auch strategisch gefährlich, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und die Rechnungen doch herauszugeben, denn damit liefern Sie den Versicherungen Daten für Verhandlungen rund um das Thema Schadensteuerung. Wenn es um die Position „Verbringungskosten“ geht, können Sie notfalls die Rechnung mit geschwärzten Zahlen präsentieren. Besser aber ist, Sie veranlassen Ihren Zulieferer, Ihnen zu jedem Fahrzeug einen „Lieferschein“ zu geben.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 2 | ID 97756