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  • 01.10.2006 | Leseranfrage

    Notwendige Vorarbeiten beim Glasschaden?

    Frage: Bei einem Glasschaden an einem älteren Fahrzeug stellte sich heraus, dass der Scheibenrahmen von Rost befallen war. Die neue Scheibe ließ sich nicht dicht einsetzen, bevor der Rostschaden beseitigt war. Muss der Teilkaskoversicherer im Rahmen der Glasschadenkomponente diese Arbeiten bezahlen?  

    Antwort: Nein. Der Glasschaden als solcher ist abgedeckt. Umstritten ist, ob auch Zierteile – bei älteren Autos die Chromleiste auf der Gummidichtung – dazugehören. Ungewöhnliche, nicht unmittelbar zum Glasschaden gehörende Arbeiten sind nicht zu ersetzen. Das gilt auch, wenn ohne diese Arbeiten die Scheibe nicht richtig einbaubar ist. Das lässt sich leicht verstehen, wenn wir den Fall überspitzen: Bei einem Heckschaden an einem Kombi wird die Heckklappe verformt. Deshalb bricht die Scheibe. Die neue Scheibe kann nur eingesetzt werden, wenn die Heckklappe rückverformt und gerichtet, gegebenenfalls sogar ersetzt wird. Das ist im Prinzip kein anderer Fall, als der von Ihnen geschilderte: Ohne Vorarbeiten geht es nicht. Dass aber nicht alle nötigen Vorarbeiten vom Teilkaskoversicherer zu zahlen sind, liegt auf der Hand.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 7 | ID 97963